Allgemeine Information

Der regelmäßige Konsum von Cannabisprodukten, bzw. der Konsum von anderen illegalen Drogen, schließt nach derzeitiger Rechtsprechung die Fahreignung aus. Wird eine Person im Besitzt oder unter Einfluß illegaler Drogen polizeilich erfasst, hierbei muss nicht einmal ein direkter Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr bestehen, erfolgt eine Mitteilung an die Fahrerlaubnisbehörde. Diese fordert dann ein fachärztliches oder medizinisch psychologisches Gutachten um die Fahreignung zu prüfen. Ist die Fahrerlaubnis nicht schon durch ein Gericht oder der Behörde entzogen worden, geschieht dies meist nach der Aufforderung ein entsprechendes Gutachten vorzulegen. Grund hierfür sind die mangelnden Voraussetzungen für eine positive Begutachtung.

Wer also in Zusammenhang mit Drogen polizeilich erfasst wurde, sollte sofort Erkundigungen einholen, welche Konsequenzen in Bezug auf die Fahrerlaubnis zu erwarten sind, auch wenn (noch) keine rechtskräftige Verurteilung vorliegt und selbst wenn ein Strafverfahren eingestellt wurde.

Warum soll ich ein Drogenseminar machen?

Es gibt ein ganze Reihe von Aspekten, die geklärt werden müssen. Neben individuellen psychologischen sind es gerade die medizinischen Voraussetzungen, die wenigen Drogenkonsumenten bekannt sind. Auch bei abgeschlossener Therapie gibt es Aufklärungsbedarf.

Regelmäßig werden wir auch gebeten, mit Anwälten unserer Kunden Kontakt aufzunehmen, um in strafrechtlichen und/oder verwaltungsrechtlichen Belangen die weitere Vorgehensweise abzusprechen. Nicht selten konnten wir dazu beitragen, dass die Fahrerlaubnis frühzeitig wiedererteilt, oder erst gar nicht entzogen wurde.

Wie ist der Ablauf eines Drogenseminars und mit welche Kosten muss ich rechnen?

Diese Frage kann pauschal nicht beantwortet werden. Zu unterschiedlich sind die individuellen Voraussetzungen. Ziel der Beratung ist immer, das ein zukünftiger Drogenkonsum nicht wahrscheinlich erscheint und dem Kunden alle Voraussetzungen hierfür klar sind. Diese sind wiederum abhängig von dem Konsumverhalten und der Art der konsumierten Drogen.

Es muss zunächst geprüft werden, inwieweit Therapiebedarf besteht, bzw. bisherige therapeutische Interventionen ausreichend waren. Aufbauend auf dem Kenntnisstand des Kunden, erfolgter oder notwendiger Therapien, richtet sich dann der weitere Beratungsaufwand.

Wir empfehlen Ihnen, zunächst ein ausführliches Aufklärungsgespräch mit einer unser Beratungsstellen zu vereinbaren. Hier können die persönlichen Voraussetzungen aufgezeigt werden. Bedenken Sie bitte, dass eine MPU im Zusammenhang mit Drogen ca. € 550,00 kostet. Viele Betroffene hätten sich das Geld sparen können, wenn Sie vor der MPU mit uns gesprochen hätten und nicht erst danach.

Die BEKA-Beratungsstellen sind bundesweit vertreten. Eine Übersicht finden Sie, wenn Sie auf den Button "Beratungsstellen" klicken. Sie können aber auch über das folgende Formular Informationen anfordern.

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